Fundtiere aus unseren Zuständigkeitsbereichen

FUNDTIERKARTEI

Alle  Fundtiere werden in der Fundtierkartei gelistet – dies ist auch dann der Fall, wenn diese bereits in ein neues Zuhause übergeben wurden. Aktuell finden Sie alle Fundtiere auf unserer Facebook-Vereinsseite.

Gebühren für Tierhalter (pro Tier & Tag)

Bei Abholung seines Fundtieres trägt dessen Tierhalter (oder der gesetzliche Stellvertreter) alle angefallen Kosten.

Weitere, eventuell notwendige  tierärztliche Leistungen werden dem Tierhalter auf der Grundlage der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in Rechnung gestellt.

Unsere Zuständigkeitsbereiche

Zuständigkeit

Der Tierschutzverein Fundtiere im Landkreis Harburg e.V. ist ab dem 01.01.2018 für Fundtiere aus den folgenden Gemeinden / Samtgemeinden / Stadt zuständig: 

  • Seevetal

  • Stelle

  • Winsen (Luhe)

  • Elbmarsch

  • Salzhausen (seit dem 01.01.2021)

Für die Gemeinde Neu Wulmstorf wenden Sie sich bitte ab dem an die Abteilung Ordnung der Gemeinde, Telefon: 040 / 700 780.

Sollten Sie der Samtgemeinde Salzhausen angehören und das Fundtier nicht selbst transportieren können, erreichen Sie die Samtgemeindeverwaltung unter 04172 / 90 990, welche den Transport des Tieres organisiert.

Für alle anderen Gemeinden  / Samtgemeinden im Umkreis ist das Tierheim Buchholz zuständig.

ZUSTÄNDIGKEIT:
TIERHEIM BUCHHOLZ →

IN DRINGENDEN NOTFÄLLEN:
0157 - 736 021 48

So erreichen Sie uns

Kontakt

Fundtiere im Landkreis Harburg e.V.
Swartenkamp 6
21435 Stelle

Die von uns versorgten Tiere sind auf Ihre Spenden angewiesen. Wir freuen uns über jeden Cent. Ihre Spende ist steuerlich absetzbar.

24 Stunden für Sie da

Im Notfall

Sollten Sie ein Tier auflesen, erreichen Sie die uns immer unter 0157 - 736 021 48.


BITTE BEACHTEN SIE:
Nur Fundtiere aus den Gemeinden Seevetal, Stelle, Stadt Winsen (Luhe) und der Samtgemeinde Elbmarsch können von uns  aufgenommen, tierärztlich versorgt und rückvermittelt oder an neue Halter weitergegeben werden.

Wenn Sie uns einmal nicht persönlich erreichen sollten und das gefundene Tier nicht selbst bergen / transportieren können, benachrichtigen Sie bitte die örtliche Polizei (Telefon: 110) oder Feuerwehr (Telefon: 112).

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