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Fundtiermeldung / Vermisstenmeldung  |  Kontakt / ImpressumFundtierseiten_der_Gemeinde_Seevetal_-_Kontaktformular.htmlFundtierseiten_der_Gemeinde_Seevetal_-_Kontakt,_Impressum,_Copyrights.htmlshapeimage_2_link_0shapeimage_2_link_1
FUNDTIERSTELLE „DIE KLEINE FARM“ | KLEINTIERPRAXIS DR.MED.VET. TATJANA RUSCH  | HARBURGER STRASSE 29 - 31  |  21435 STELLE
FUNDTIERSEITEN FÜR DIE GEMEINDE SEEVETALFundtierseiten_der_Gemeinde_Seevetal.html
 
Erreichbarkeit am Wochenende & Feiertagen:
Sollten Sie an einem Sonn- oder Feiertag ein Tier auflesen, erreichen Sie jederzeit die Leiterin der „Kleinen Farm“, Frau Dr. Tatjana Rusch unter 0172 / 5140127.  

Wenn Sie ein Tier außerhalb der Öffnungszeiten / Erreichbarkeit der „Kleinen Farm“ finden und es  nicht selbst bergen / transportieren können, benachrichtigen Sie bitte die Polizei.
FUNDTIERKARTEI      TIER VERMISST      TIER GEFUNDEN      ZUHAUSE GESUCHTFundtierseiten_der_Gemeinde_Seevetal_-_Fundtierkartei.htmlFundtierseiten_der_Gemeinde_Seevetal_-_Tier_vermisst.htmlFundtierseiten_der_Gemeinde_Seevetal_-_Zuhause_gesucht_-_Hunde.htmlshapeimage_8_link_0shapeimage_8_link_1shapeimage_8_link_2shapeimage_8_link_3
Der richtige Umgang mit Fundtieren:
Der Finder eines Haustieres (Wildtiere gehören nicht zu den Fundtieren) ist verpflichtet, seinen Fund unverzüglich der zuständigen Behörde - hier der Ordnungsbehörde Gemeinde Seevetal oder stellvertretend der Fundtierstelle „Die Kleine Farm“ in der Kleintierpraxis Dr. Tatjana Rusch, Harburger Strasse 29 - 31 in 21435 Stelle - anzuzeigen.


Telefonische Erreichbarkeit:
Kleintierpraxis in Stelle  -  04174 / 711 230 
In dringenden Notfällen -  0172 / 51 40 127
sowie per Email - kleintierpraxis-stelle@gmx.de 


In dem Moment, wo Sie sich eines Fundtieres annehmen und den Fund anzeigen, nehmen Sie Besitz an dem Tier an. Sofern Sie das Fundtier in der Fundtierstelle abgeben, treten Sie gleichzeitig Ihre Fundrechte und -pflichten ab. 
Sollten Sie das Fundtier selber „verwahren“, also das Tier selber versorgen und verpflegen (dazu gehört auch die Katze, die Sie draußen füttern!), geht 6 Monate nach Fund auch das Eigentum an dem Tier an Sie über. 

Innerhalb dieser 6 Monate hat derjenige, der das Tier verloren hat, einen Anspruch auf Herausgabe des Fundtieres, natürlich gegen Erstattung der dem Finder entstandenen Kosten für die „Verwahrung“.


Sind die 6 Monate verstrichen und Sie haben das Fundtier bei sich behalten und/oder den Fund nicht angezeigt, sind Sie Eigentümer des Tieres. Das bedeutet, dass Sie für ALLE mit der Versorgung des Tieres entstehenden Kosten aufkommen müssen (auch Tierarztkosten wie Kastration, Impfung, Entwurmung, usw.). 

Es besteht also auch dann nicht mehr die Möglichkeit, das Tier als Fundtier bei der Gemeinde oder in der Fundtierstelle als solches abzugeben.mailto:kleintierpraxis-stelle@gmx.deshapeimage_10_link_0